Test- oder Impfpflicht bei der Arbeit?

Eine Test- oder Impflicht bzgl. Corona ist nicht nur im privaten Bereich ein Thema. Auch einige Arbeitgeber fordern von ihren Mitarbeitern einen PCR-Test, einen Selbsttest oder den Nachweis einer Impfung. Dies kann insofern problematisch werden, da nicht jeder bereit ist, sich regelmäßig testen oder mit dem Corona-Impfstoff impfen zu lassen.

Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen

1. Testpflicht

1.1 Wann kann der Arbeitgeber einen PCR-Test anordnen?

1.2 Und wenn es keinen Grund für Zweifel am Gesundheitszustand gibt?

1.3 Und wenn die Testpflicht gesetzlich angeordnet wird?

1.4 Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung als Vorreiter für die anderen Bundesländer?

1.5 Was ist, wenn der Arbeitnehmer den Test verweigert?

1.6 Was ist der Unterschied zwischen PCR-Test, Antigen-Schnelltest und Selbsttest?

 

2. Impfpflicht

2.1 Gibt es eine Impfpflicht für Arbeitnehmer?

2.2 Was ist mit medizinischem Personal?

2.3 Muss der Arbeitgeber für den Zeitraum der Impfung von der Arbeit freistellen?


 

1. Testpflicht

1.1 Wann kann der Arbeitgeber einen PCR-Test anordnen?

Wenn es keine Home-Office Möglichkeit gibt, der Arbeitnehmer aber typische Symptome einer Infektion aufweist, der Arbeitgeber also einen begründeten Verdacht bzgl. des Gesundheitszustandes seines Mitarbeiters hat, kann er einen Test fordern. Bei begründeten Verdacht muss der Arbeitnehmer nämlich kleinere Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit hinnehmen, solange die Maßnahme zumutbar ist. Dies ist bei einem PCR-Test der Fall. Schließlich muss der Arbeitgeber auch zu Gunsten seiner anderen Beschäftigten eine Interessenabwägung durchführen und seine Fürsorgepflicht erfüllen. Ebenso bestünde bei einer tatsächlichen Infektion das Risiko, dass der Betrieb zunächst schließen müsste. 

1.2 Und wenn es keinen Grund für Zweifel am Gesundheitszustand gibt?

Hierdurch ist eine Testpflicht schwerer zu rechtfertigen. Eine Anordnung ist daher nur möglich, wenn durch das Nicht-Testen ein erhebliches Risiko für Dritte entsteht. Dies ist vor allem in Berufen mit Kontakt zu Dritten, wie bei Ärzten oder Krankenpflegern, der Fall.

1.3 Und wenn die Testpflicht gesetzlich angeordnet wird?

Eine Ausnahme gilt, wenn eine Testpflicht gesetzlich angeordnet ist. Dies ist in einigen Bundesländern aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung bereits der Fall.

So müssen sich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in einem Pflegeheim oder bei einem ambulanten Pflegedienst tätige Beschäftigte regelmäßig testen lassen. In Sachsen sind Berufstätige mit direktem Kundenkontakt seit dem 22. März 2021 verpflichtet, sich einmal wöchentlich einem Coronatest zu unterziehen.

1.4 Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung als Vorreiter für die anderen Bundesländer?

§ 3a SächsCoronaSchVO [Testpflicht] 🔗

§ 3a

(1) Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten.

(2) Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab dem 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Testung muss die jeweils geltende Mindestanforderung des Robert Koch-Instituts erfüllen. Der Nachweis über die Testung ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.

(3) Absatz 1 und 2 gilt nur, soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist.

NRW aktuell

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen.Die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung 🔗

(CoronaSchVO) von Nordrhein-Westfalen finden Sie hier  🔗

1.5 Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Testverweigerer

Was ist, wenn der Arbeitnehmer den Test verweigert?

Arbeitnehmer, die einen Test ablehnen, obwohl der Arbeitgeber einen Test anordnen durfte – zum Beispiel aufgrund landesrechtlicher Vorgaben -, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Hier besteht das Risiko eines Lohnausfalls. Der Arbeitnehmer bietet so nämlich seine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß an, was dazu führt, dass der Arbeitgeber sie nicht annehmen muss. Der Arbeitgeber ist dann auch von der Lohnfortzahlung befreit.

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Test, Antigen-Schnelltest und Selbsttest?

Beim PCR-Test erfolgt die Probenentnahme durch medizinisches Personal und die Auswertung des Tests sodann im Labor. Beim Antigen-Schnelltest erfolgt die Probenentnahme durch geschultes Personal und die Auswertung des Tests direkt vor Ort. Die sogenannten Selbsttests kann jede Privatperson selbst durchführen.

Corona-Selbsttests haben den großen Vorteil, dass Testungen schnell, günstig und ohne medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden können. Übersicht zu den unterschiedlichen Testverfahren  🔗

 


 

2. Impfpflicht

2.1 Gibt es eine Impfpflicht für Arbeitnehmer?

Eine eindeutige Antwort gibt es hierauf noch nicht, da es bis jetzt keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt. Aber: die Impfung ist präventiv, während ein Test nur der Feststellung einer Erkrankung dient. Daher ist es schwierig, die Impfung wie den Test zu bewerten. Zudem besteht nach § 612a BGB ein Maßregelungsverbot, das es verbietet, Beschäftigte zu benachteiligen. Der Arbeitgeber kann die Impfung nicht sanktionieren.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ist angesichts des grundrechtsrelevanten Eingriffscharakters äußerst heikel und wird nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein. Allerdings wird auch in Einzelfällen vertreten, dass das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer hinter medizinischen und wirtschaftlichen Interessen zurücktreten muss, was vorher nicht so war, ein Beispiel wäre die Grippe-Impfung.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, die Beschäftigten zu einer Impfung zu motivieren?

Der Arbeitgeber möchte mit der Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer planen können. Daher ist es ihm möglich, durch Vergütungen oder andere Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage einen Anreiz zur Impfung zu schaffen.

2.2 Was ist mit medizinischem Personal?

Bei medizinischem Personal ist dies etwas strenger. Nach § 23 Abs. 3 S. 1 IfSG, darf der Arbeitgeber keine Arbeitnehmer beschäftigen, die einen unmittelbaren Kontakt zu Dritten haben und nicht geimpft sind. Folgen für den Arbeitnehmer: der Lohn wird einbehalten, Mahnung, Kündigung.

2.3 Muss der Arbeitgeber einen Beschäftigten für den Zeitraum der Impfung von der Arbeit freistellen?

Der Grundsatz lautet: Ohne Arbeit keinen Lohn.

Ausnahme: Der Arbeitnehmer behält seinen Vergütungsanspruch, wenn er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Dies regelt § 616 Satz 1 BGB. So ist die Wahrnehmung des Impftermins als persönlicher Hinderungsgrund einzustufen. Die Wahrnehmung des Impftermins während der Arbeitszeit ist vergleichbar mit Arztterminen. Voraussetzung ist immer, dass es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, den Arzt- oder Impftermin außerhalb seiner Arbeitszeit zu vereinbaren.